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Pressemitteilung des AK-Vorrat Hannover: Versammlungsgesetz ist verfassungswidrig
Pressemitteilung des AK-Vorrat-Hannover vom 19.1.2010:
Versammlungsgesetz ist verfassungswidrig
Bürgerrechtler werden von der FDP vor die Tür gesetzt
Verfassungswidrig, demokratiefeindlich, bürokratisch aufgeplustert und
unverständlich.
Das sind die markigen Noten, die die hannoverschen Mitglieder des
Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung dem CDU-FDP-Gesetzentwurf für
das Niedersächsische Versammlungsgesetz vergeben haben.
Verfassungswidrige Videoaufnahmen, Abgabepflicht für persönliche Daten
von Versammlungsleiter und -ordner, ein umfangereicher Katalog von
Bußgeldern in Höhe von bis zu 3000 Euro, zum Teil für Bagatellen wie
falsche oder fehlende Ordnerbinden und ein an den Wünschen der Behörden
ausgerichtetes Gesetz. Das sind nach Meinung der Menschenrechts- und
Datenschutzaktivisten nur einige der vielen bedenklichen Details, die in
dem neuen Gesetz versteckt sind. „Mein persönlicher Negativ-Favorit ist
die so genannte ‘Reifeprüfung’“, sagt Michael Ebeling vom AK-Vorrat
Hannover. „Danach darf die Versammlungsbehörde als Leiter oder Ordner
fungierende Bürger ablehnen, wenn Sie sie in dieser Funktion für unfähig
erklären. Wie das genau beurteilt werden soll, das steht aber nirgends.“
Während CDU und FDP das Gesetz immer wieder als „modern, schlank und
anwendungsfreundlich“ zu vermitteln versuchen, erweckt die vom AK-Vorrat
in einem nun veröffentlichten Dokument zusammengetragene 10-Punkte-
Kritik den gegenteiligen Eindruck. Während das bisherige
Versammlungsgesetz noch auf 10 Seiten Platz gefunden hat, braucht die
niedersächsische Regierung nun 46 zum Teil eng bedruckte Seiten.
„Welcher normale Mensch soll das lesen und verstehen?“ fragt sich Ebeling.
Seit über einem Jahr begleitet der AK-Vorrat Hannover die Gesetzgebung
des Versammlungsrechts. CDU- und FDP-Parteiveranstaltungen wurden
mit dem Verteilen von Informationen bedacht, Briefe und Telefonate an
die Parteispitzen gerichtet und im Rahmen der Veröffentlichung eines
grundlegenden Thesenpapiers haben die Datenschützer alle 153
Abgeordnete des Landtags mit einem persönlichen Schreiben angesprochen.
Doch die Resonanz war bislang mau:
Die im Laufe dieser Zeit vorgebrachten Gesprächsangebote wurden nicht
nur nicht beantwortet oder wahrgenommen, wichtige Elemente eines
modernen Versammlungsrechts, wie eine die Beamten schützende pseudonyme
Kennzeichnung, die Anmeldefreiheit für Kleinstversammlungen oder auch
eine Diskussion über den Umgang mit neuartigen Protestformen wie
Flashmobs, gibt es nicht.
Dass die kritische Beleuchtung des Gesetzentwurfs nicht gern gesehen
wird, haben die Aktivisten beim FDP-Neujahrsempfang am letzten Sonntag
erfahren müssen. Dort ließ die FDP die vor dem Eingang des Kuppelsaals
Flyer verteilenden Mitglieder der Gruppe des Congress Centrums
verweisen. Dies hinderte letztere allerdings nicht daran, die
Flugblätter an anderen Stellen den Besuchern des FDP-Events mit auf den
Weg zu geben.
„Es ist schon bitter, erfahren zu müssen, dass nach über einem Jahr
kritischer und sachlicher Begleitung die selbst ernannte
Bürgerrechtspartei FDP für solch ein verfassungsfeindliches Gesetz
verantwortlich zeichnet und gemeinsam mit der CDU nichts anderes als
Schönrednerei betreibt“, meint Michael Ebeling nach der ersten Beratung
des Gesetzes im Landtag am vergangenen Dienstag. „Wir denken darüber
nach, Verfassungsbeschwerde einzulegen, falls der Gesetzentwurf wirklich
in dieser Form verabschiedet werden sollte.“

