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19.11.2008

Neues niedersächsisches Versammlungsgesetz geplant

Nachdem Bayern als erstes Bundesland von der Möglichkeit Gebrauch gemacht hat, nach Inkrafttreten der Föderalismusreform 2006 ein eigenes Versammlungsgesetz zu verabschieden, will jetzt auch die niedersächsische CDU-FDP-Landesregierung ein neues Versammlungsgesetz übers Knie brechen. Die ersten ReferentInnen-Entwürfe werden bereits intern diskutiert und ähneln in Aufbau und Inhalt relativ stark dem Bayrischen Versammlungsgesetz. Innenminister Schünemann kündigte an, im Januar 2009 einen entsprechenden Gesetzesentwurf im niedersächsischen Landtag zu präsentieren.

Die bisher diskutierten Entwürfe basieren grundlegend auf dem Bayrischen Versammlungsgesetz, dass am 1.Oktober 2008 in Kraft getreten ist, und gegen das derzeit eine Verfassungsklage läuft. Obwohl sich der Gesetzesentwurf noch in einer relativ jungen Fassung befindet, zeichnen sich deutliche Tendenzen und Bestrebungen ab. Nach dem Vorbild Bayerns sollen Demonstrationen zukünftig dem Wohlwollen von Polizei und Ordnungsämtern sowie umfassender Dauerüberwachung unterliegen. Zusätzliche bürokratische Hürden und voraussichtlich hohe Strafen führen zu weiteren Aushöhlungen des Versammlungsrechts. Das immer repressivere Vorgehen der Polizei gegen Demonstrationen verschiedenster Couleur soll durch dieses Gesetz nicht nur juristisch legitimiert, sondern sogar verschärft werden.

Ähnlich wie im Bayrischen Gesetz und auch im Entwurf für das Baden-Württembergische Ver sammlungsgesetz bedeutet ein Inkrafttreten eines solchen Gesetzes einen breiten Angriff auf alle gesellschaftlichen Kräfte, die dieser Entwicklung tatsächlich oder potentiell entgegenstehen; von der antifaschistischen Bewegung bis zu den Gewerkschaften.

Neben einem Uniformierungsverbot beinhaltet der Gesetzesentwurf auch ein allgemeines Militanz verbot, das verhindern soll, dass Demonstrationen eine „einschüchternde Wirkung“ und den „Ein druck von Gewaltbereitschaft“ vermitteln. In der Begründung hierzu greift der Gesetzesentwurf auf den Extremismusbegriff zurück, der jenseits aller inhaltlichen Kriterien linke Gesellschaftskritik und antifaschistischen Widerstand mit dem Denken und Handeln von Nazis gleichsetzt. In der Praxis hätte dies dann zur Folge, dass statt belegbarer Fakten ein vages Gefühl Dritter ausreichen würde, damit ein Einsatzleiter der Polizei eine nicht genehme Demonstration auch gewaltsam auflösen lassen kann. Streikkundgebungen vor einem Betrieb oder Proteste gegen Nazi-Läden könnten als störend empfunden und damit verboten werden.

Demo-Ordner soll die Polizei schon im Voraus namentlich überprüfen, durchleuchten und relativ beliebig abgelehnt werden können, während der Leiter einer Demonstration zu einem Helfershelfer der Polizei gemacht werden soll.

Darüber hinaus sieht der Gesetzesentwurf vor, dass die Polizei Demonstrationen und somit alle Teilnehmer jederzeit und ohne konkreten Anlass auf Video aufzeichnen darf, bei Versammlungen unter freiem Himmel soll dies sogar „versteckt“ geschehen dürfen. Die Übersichtsaufzeichnungen können sogar zu „Fort- und Ausbildungszwecken“ beliebig lange aufbewahrt werden.

Statt der bisherigen drei Personen, sollen nun schon zwei Personen die sich zur Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung treffen, ausreichen, um als Versammlung zu gelten. Damit würden schon 2 Personen, die Flyer verteilen oder sich in der Innenstadt über ein politisches Thema unter halten unter dieses restriktive Gesetz fallen. Eine Versammlungen unter freiem Himmel muss mind. 72 Std. statt bisher 48 Std. vor Bekanntgabe der Versammlung bei der zuständigen Behörde angemeldet werden, außerdem ist eine öffentliche Einladung auch bei Versammlungen in geschlossenen Räumen erforderlich.

Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um die gleichen Beschneidungen, wie sie das Bayrische Versammlungsgesetz vorsieht.

Über die genauen Straf- und Bußgelder bzw. Freiheitsstrafen, die bei Nichtbefolgen der Vorschriften geltend gemacht werden können, liegen uns derzeit noch keine konkreten Angaben vor.

Beim neuen Versammlungsgesetz handelt es sich somit um ein Gummigesetz, das Polizei und Ordnungsämter Veranstaltungen überwachen und verbieten lässt, ohne dass sie dafür konkrete Gründe benötigen. Die Praxis besteht häufig darin, emanzipatorischen Protest – bislang oft widerrechtlich – mit schikanösen Auflagen zu behindern, abzufilmen und anzugreifen. Praktisch unüberwindbare formaljuristische Hürden sollen dazu führen, dass sich Demonstrationen grundsätzlich in einer Grauzone bewegen, so dass die Polizei immer einen Anlass für eine Kriminalisierung finden kann.

Die gesellschaftliche Debatte um das neue niedersächsische Versammlungsgesetz hält sich bisher eher in Grenzen, was unter anderem auch daran liegen könnte, dass es dazu bisher wenige konkrete Informationen gab. Umso wichtiger ist es jetzt, darüber zu informieren, sich zu vernetzen und Widerstand zu organisieren.

Dieser Blog ist der erste Schritt dazu!

Gegen das neue niedersächsische Versammlungsgesetz!

Gegen Überwachungswahn und Polizeistaat!

Für unkontrollierte Versammlungen!

Solidarität ist eine Waffe!

Kommentare

[...] ist das ohnehin schmale Versammlungsrecht Angriffen ausgesetzt. Innenminister Schünemann kündigte an, im Januar 2009 einen entsprechenden Gesetzesentwurf im niedersächsischen Landtag zu [...]

naja, mit dem Rauchverbot fing es damals an.
Sie haben dafür gesorgt, dass wir uns in Blogs und Foren um so einen Schmarrn kümmerten, uns gegenseitig Argumente an den Kopf warfen und uns von der eigentlichen Tendenz im Staate Deutschland ablenken liessen.
Da wir Deutsche aber eine träge Schafherde sind, die die eigene Faulheit mit dem Etikett “Politikverdrossenheit” kaschiert und sich nachher immer fürchterlich aufregt, konnte es nicht anders kommen.
Flatscreens und Couch sind ja wichtiger, oder?
Unsere Talkmaster in Berlin merken aber so langsam, dass sie den Bogen überspannt haben und bereiten sich darauf vor, dass auch die Masse mal wach wird.
Ich habe im Geschichtsunterricht mal von einem Sprichwort vor 1948 gelesen:
*Ruhe ist die erste Bürgerpflicht*

Aber ich denke, sie werden Massenproteste auf Dauer nicht verhindern können…oder soll der Bundeswehreinsatz “im Innern” dieses Loch ausfüllen???

Unsere Steuerraubritter, Gesundheits-und Umweltfanatiker etc. haben den Karren voll in den Dreck gefahren.

habe mich leider verschrieben. Natürlich sollte es 1848 heissen (Deutsche Märzrevolution)

hi!

ihr könnt gern das wiki unter http://demorecht.de benutzen, sei es auch nur um da auf Eure Aktion(en) aufmerksam zu machen.

Ist ein über-bleibsel aus dem Kampf gegen das Bayr. Versammlungsrecht.

Vali

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