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28.11.2009

Neues niedersächsisches Versammlungsgesetz im Januar 2010?

In Bayern begann Anfang 2008 die Diskussion um das neue Landesgesetz zum Versammlungsrecht. Und so ist es dann auch im Laufe des Jahres bundesweit zu trauriger Berühmtheit gelangt und verabschiedet worden.
Und spätestens seit dem Herbst 2008, wo die niedersächsische Landtagsfraktion der Bündnis90-Grünen einen eigenen Entwurf für ein niedersächsisches Versammlungsgesetz vorgelegt haben, und dann zum Jahreswechsel interne Vorentwurf der niedersächsischen CDU-FDP-Regierung ans Licht der Öffentlichkeit gespült worden ist stellt sich hier die Frage wann genau mit einem entsprechenden Gesetzesentwurf zu rechnen ist. Und natürlich: Wie er gestaltet sein wird.

Immer wieder wurde ein solcher Entwurf von Herrn Schünemann in Aussicht gestellt - uns gegenüber zuletzt beim Tag des offenen Landtags im Februar 2009, nachdem in Bayern bereits die als schallende Ohrfeige zu wertende Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe zum bayrischen Gesetz gefallen war.

Doch seitdem ist der interessierten Öffentlichkeit nichts Neues zum Thema verlautbart worden.

Am 20. November habe ich deshalb im Büro von Herrn Schünemann angerufen und wurde über Herrn Klauke aus dem Innenministerium an Herrn Stefan Wittkop weiterverwiesen, einem aus Göttingen stammenden Juristen, der für die CDU-FDP-Koalition als Rechtsreferent für die Gestaltung des neuen Gesetzes mitverantwortlich zeichnet.

Und Herr Wittkop hat mir telefonisch dann freundlicherweise die Information gegeben, dass sich der Entwurf des Niedersächsischen Versammlungsgesetzes in der Endabstimmungsphase in der Koalition befände.

Nachgefragt, wann genau mit dem Entwurf in der Öffentlichkeit zu rechnen sei meinte er dann, “dass es im Dezember wohl nichts mehr werden würde, wahrscheinlich dann aber im Januar 2010″.

Sowohl Herr Klauke als auch Herr Wittkop haben ausdrücklich betont, dass natürlich alle bisherigen Entscheidungen des BVerfG einfließen werden und dass der Entwurf gegenüber dem bayrischen Gesetz wesentlich “weniger scharf” ausfallen würde…

Wir sind gespannt auf den neuen Entwurf. Und wir hoffen, dass sich die Informationspolitik der Landesregierung spätestens mit der Veröffentlichung des Gesetzestextes ändern wird und sie von ihrer bisherigen Linie der amtlichen Zugeknöpftheit abweichen wird.

“Als demokratisch kann ein Staat nur dann bezeichnet werden, wenn er einen möglichst großen Teil seiner Bürger an der politischen Willensbildung beteiligt und dem Prinzip nach jedem Bürger die Chance bietet, sich in diese Willensbildung einzuschalten.” (Wolfgang Abendroth)

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