In Bayern ist es schon soweit, Baden-Württemberg und Niedersachsen sollen folgen. Seit der Bund das Versammlungsgesetz zur Ländersache erklärt hat, werden quer durch die Republik die Freiheitsrechte der Bürger eingeschränkt. ‘Zum Schutz der Inneren Sicherheit’ oder ‘um Nazikundgebungen verhindern zu können’ lauten die vollmundigen Beteuerungen der Minister allerorten. Ein Fall in Bayern, der noch nach dem alten Versammlungsgesetz verhandelt wurde, zeigt in welche Richtung es geht.
Orhan Akman, Münchener Gewerkschaftssekretär der ver.di im Bereich Handel und Stadtrat für DIE LINKE, trug die Verantwortung, als es am 30. Mai 2008 vor einer Filiale des spanischen Bekleidungsherstellers Zara in der Münchener Innenstadt zu einem spontanen Warnstreik kam. Ca. 20 Angestellte äußerten ihren Verdruss über niedrige Löhne und fehlende Tarifverträge trotz der laut ver.di „permanente(n) Umsatz- und Gewinnzuwächse“, durch die Zara mittlerweile Gewinne in Milliardenhöhe verzeichnen könne.
Da es sich bei dem Protest, der Streikposten, Transparente und das Verteilen von Flugblättern umfasste, um eine nicht angemeldeten Versammlung und somit um einen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz handelte, wurde zuerst ein Ermittlungs-, später ein Strafverfahren gegen Akman eingeleitet. Nachdem Akman gegen „einen Strafbefehl über 20 Tagessätze zu je 30euro“ Einspruch erhoben und auch „eine Einstellung der Verfahrens gegen eine Geldbuße“ abgelehnt hatte, kam es am 26. Januar 2009 zur Verhandlung vor dem Amtsgericht München, das Akman zu einer Geldstrafe von 1.600euro verurteilte. Den „Strafbefehl über 20 Tagessätze zu je 30euro“ sowie die „Einstellung der Verfahrens gegen eine Geldbuße“ hatten Anwalt Hartmut Wächtler und sein Mandant mit dem Hinweis darauf abgelehnt, dass es nicht kalkulierbar gewesen sei, ob es zu einem Warnstreik komme und dieser „absolut spontan“ und somit nicht anmeldbar gewesen sei. Zudem läge der Sinn eines Warnstreik gerade in seiner Spontaneität, damit dem Arbeitgeber die Möglichkeit genommen werde, Gegenmaßnahmen zu ergreifen.
Bei Akmans Fall handelt es sich um einen der ersten in Bayern, in dem ein Gewerkschafter wegen einer nicht angemeldeten Versammlung verurteilt wurde. Andere Ermittlungsverfahren gegen Gewerkschafter aufgrund ähnlicher Aktionen wurden stets frühzeitig eingestellt.
Das Verhalten des Staates in der Angelegenheit Akman ist nur ein weiteres Beispiel der voranschreitenden Beschneidung der Grundrechte und Freiheiten der deutschen Bevölkerung in den letzten Monaten: die Vorratsdatenspeicherung, die geplante Grundgesetzänderung zum Einsatz der Bundeswehr im Landesinneren, die Planung der neuen Versammlungsgesetze in Baden-Württemberg und Niedersachsen sowie das bereits in Kraft getretene neue Versammlungsgesetze in Bayern.
Den letzten Stichpunkt aufgreifend möchte ich darauf hinweisen, dass gegen Orhan Akman noch nach dem alten - nicht nach dem neuen - bayrischen Versammlungsgesetz ermittelt und er auch nach diesem verurteilt wurde, wie der Betroffene selbst in einem Interview mit der Jungen Welt vom 29. Januar 2009 betont. Dies wird auf den Seiten www.de.indymedia.org, www.trueten.de sowie www.stattweb.de leider falsch dargestellt.
Hätte man Akman anhand des neuen Versammlungsgesetzes zur Verantwortung gezogen, wäre er vielleicht nicht so „glimpflich“ davon gekommen.
Mehr Infos zu den „neuen Versammlungsgesetzen“ auf der Seite des Bündnis NDS-VG – Bündnis gegen das neue niedersächsische Versammlungsgesetz: http://versammlung.diegedankensindfrei.org
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