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5.03.2009

Bündnis gegen das geplante niedersächsische Versammlungsgesetz gegründet

Die niedersächsische Landesregierung will das Versammlungsrecht verschärfen. Es gibt bereits erste Entwürfe, nach denen Demonstrationen, Streiks und politische Veranstaltungen deutlich erschwert werden sollen.
Um diesen Eingriff in unsere Grundrechte zu verhindern, hat sich nun ein Bündnis aus verschiedenen Teilen der Gesellschaft gebildet.


Seit 2006 dürfen die Bundesländer eigene Versammlungsgesetze machen. Von diesem Recht machte Bayern im letzten Jahr als erstes Land Gebrauch, und auch wenn gegen dieses Gesetz noch mehrere Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht laufen, will nun Niedersachsen nach ziehen.
Auf der Anti-Repressions-Tagung in Osnabrück haben sich darauf hin die Delegierten von Gewerkschaften, Parteien und basisdemokratischen Organisationen getroffen, um ein Bündnis gegen dieses Gesetz zu gründen.


Mit seiner Entscheidung vom 27.02.09 hat das Bundesverfassungsgericht einem Eilantrag gegen das Bayrische Versammlungsgesetz teilweise Recht gegeben und die zentralen Verschärfungen für rechtswidrig erklärt. „ Es wäre ein Zeichen von Ignoranz, wenn in Niedersachsen ein solcher Vorstoß unternommen würde, während Karlsruhe der bayrischen Version der Versammlungsgesetzes Verfassungswidrigkeit attestiert“, so Sven Schwabe, Sprecher des Bündnisses.


Obwohl der Gesetzgebungsprozess derzeit ins Stocken geraten zu sein scheint, sieht das Bündnis keinen Grund die Hände in den Schoß zu legen. „Es ist nur eine Frage der Zeit, bis die Landesregierung den Gesetzentwurf in den Landtag einbringen wird. Wir haben uns frühzeitig vernetzt, um das geplante Gesetz schon in seiner Entstehungsphase zu kritisieren und durch breiten öffentlichen Protest verhindern zu können“ macht Schwabe die Absichten des Bündnisses deutlich. Er kritisiert außerdem, dass Versammlungen nach dem neuen Gesetz noch stärker vom Wohlwollen der Polizei abhängig seien und das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit damit praktisch unterlaufen würde.

Infos: http://versammlung.diegedankensindfrei.org/

Kommentare

Versammlungen sind (und bleiben) in Deutschland ein Freiheitsrecht, sogar ein Freiheitsgrundrecht - u.zw. desjenigen, der sich versammelt und seine abweichende Meinung sagen will. Da hat die Polizei grundsätzlich nichts zu suchen. Von ihrem Wohlwollen ist nichts abhängig. Die Versammlungsteilnehmer bestimmen, was sie tun und lassen wollen. Dafür haben sie Versammlungsleiter und Ordner. - Die Polizei hat sich solange zurückzuhalten, wie es um diese Freiheitsgrundrechte der Versammlungsteilnehmer geht. Diese hat die Polzei voll und ganz zu respektieren. “Störungen” etc. sind von den Grundfreiheiten her auszulegen und - so gesehen - entsprechend wohlwollend und zurückhaltend zu bewerten. Denn die Freiheitsgrundrechte sollen in diesem Staat zur Geltung kommen (Art. 8 GG). Daran ändert auch eine Landeszuständigkeit nichts. Schließlich leben wir ja nicht mehr im Kaiserreich.

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