Bundesverfassungsgericht gibt der Verfassungsbeschwerde teilweise Recht
Gegen das seit dem 1.10.08 in Bayern geltende Versammlungsgesetz, das als Vorlage für das geplante niedersächsische Versammlungsgesetz dient, wurde von Gewerkschaften, Parteien und anderen Gruppen eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht. Am Freitag, 27.02.09 hat das BVG dem Eilantrag der Beschwerdeführer, der sich annähernd gegen das gesamte Gesetz richtet, teilweise Recht gegeben.
Nachdem die bayrische Landesregierung Mitte 2008 gegen einen breiten gesellschaftlichen
Widerstand eine Verschärfung des Versammlungsgesetzes vorgenommen hat, erteilen die
Richter in Karlsruhe diesem Vorhaben eine deutliche Absage. Neben den Bußgeldvor-
schriften und der „Kooperationspflicht“ setzt das Bundesverfassungsgericht auch das
sogenannte Militanzverbot einstweilen außer Kraft. Das verdachtsunabhängige Auf-
zeichnen von Versammlungen wird ebenso moniert wie auch die Speicherung der Daten
in alle Ewigkeit. „Eine solche anlasslose Datenbevorratung, die allein an die Wahr-
nehmung der Versammlungsfreiheit und damit an das Gebrauchmachen von einem für
die demokratische Meinungsbildung elementaren Grundrecht anknüpft, führt zu durch-
greifenden Nachteilen“, heißt es in der Begründung dazu.
Die Verfassungsbeschwerde kritisierte den „versammlungsfeindlichen Charakter des Gesetzes als Ganzes sowie seiner Regelungen im Einzelnen. Die Vorschriften führten zu bürokratischer Gängelei und Kontrolle der Bürger, die von der Wahrnehmung der Versammlungsfreiheit abschreckten.
Durch dieses Urteil zeigt das BVG auch allen Bestrebungen der niedersächsischen CDU-FDP-Landesregierung die Rote Karte, ein entsprechendes Gesetz in Niedersachsen auf den Weg zu bringen.
Das Bündnis gegen das geplante niedersächsische Versammlungsgesetz warnt vor voreiliger Euphorie. Obwohl sich das BVG in den letzten Jahren eindeutig gegen die weitere Beschneidung der Grundrechte ausgesprochen hat, werden die Politiker nicht müde, immer neue Vorstöße zu wagen. Nur ein breiter gesellschaftlicher Widerstand kann auf Dauer eine Versammlungsfreiheit erkämpfen, die ihren Namen auch verdient.
Gegen die Verschärfung der Versammlungsgesetze in Bayern, Niedersachsen und anderswo!
Gegen Überwachungswahn und Polizeistaat!
Für freie Versammlungen!
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