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und Materialien:

Am 2.10.2010 ruft der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung Hannover zu einer Demonstration in Hannover gegen die Verschärfung der Einschränkungen der Meinungs- und Versammlungsfreiheit auf.

Weitere Informationen zu dem ganz frisch angemeldeten Protest gibt es unter:

https://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Ortsgruppen/Hannover/Niedersaechsisches_Versammlungsgesetz/20101002-demo

In einer ersten Reaktion auf den nun vor kurzem veröffentlichten GBD-Gesetzentwurf hat der AK Vorrat Hannover die Kritik zum Gesetzentwurf in einem Faltblatt zusammengetragen.

Eine Pressemitteilung des AK-Vorrat Hannover vom 11.9.2010:

Neues Versammlungsgesetz veröffentlicht

Stellungnahme des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes kritisiert CDU-FDP-Entwurf

Das neue niedersächsische Versammlungsgesetz: Nach der letzten
Innenausschuss-Sitzung vom 1. September wurde in den Medien bereits über
den nachgebesserten Entwurf diskutiert und trotzdem dementierte das
Innenministerium noch am 6. September das Vorhandensein eines solchen
Dokuments. Man könne auch noch nicht sagen, wann ein neuer Entwurf
vorliegen wird, hieß es auf Anfrage aus dem Amt.

Nun hat der hannoversche Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung („AK
Vorrat“) die Stellungnahme des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes im
niedersächsischen Landtag (GBD)
veröffentlicht, der die Grundlage
des neuen Gesetzes werden soll.

„Uns ist das Dokument von mehreren Seiten zugespielt worden. Weil die
Bürger mit ihren Steuergeldern für die Erarbeitung dieser Stellungnahme
bezahlt haben, wüssten wir nicht, warum ihnen die Informationen
vorenthalten werden sollten“, meint Michael Ebeling vom AK Vorrat
Hannover.

Der Text des landtagseigenen Beratungsgremiums stellt den bisherigen
Gesetzentwurf der CDU-FDP-Regierung den eigenen Formulierungs- und
Verbesserungsvorschlägen gegenüber. Dabei wird deutlich, dass die
vielfache – auch vom AK Vorrat Hannover geäußerte  - Kritik berechtigt
gewesen ist. Ganze Reihen von Paragraphen werden gestrichen; es ist von
„überflüssigen“ Texten, von „missverständlichen“ Formulierungen,
„Verletzungen des Bestimmtheitsgebots“ und von „verfassungsrechtlichen“
Problemen die Rede.

Nach den Datenschützern zugegangenen Informationen soll das neue
Versammlungsgesetz schon am nächsten Mittwoch im Innenausschuss
abschließend behandelt und im am 5. Oktober beginnenden Landtags-Plenum
verabschiedet werden.

„Wir sind sehr froh, dass uns der GBD mit seiner juristischen
Fachkenntnis den Rücken stärkt, erkennen aber auch im jetzigen Text noch
eine erhebliche Praxisferne der Regelungen,“ sagt Ebeling in Vertretung
des AK Vorrat Hannover. „Nun wollen wir uns den GBD-Entwurf genau
ansehen, bewerten und dann überlegen, wie wir weiter vorgehen.“

Hier gibt es den geleakten Entwurf:

https://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/images/GBD-Entwurf-NdsVersG.pdf

Und hier die verkürzte Fassung ohne Kommentare und damit etwas übersichtlicher:

https://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/images/GBD-NdsVersG-Gesetzentwurf.pdf

Und hier noch die Seite des AK Vorrat Hannover mit vielen Infos über das Niedersächsische Versammlungsgesetz:

http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Ortsgruppen/Hannover/Niedersaechsisches_Versammlungsgesetz


Am 1. September 2010 hat der Innenausschuss des niedersächsischen Landtags in nicht-öffentlicher Sitzung über den veränderten Gesetzentwurf zum Niedersächsischen Versammlungsgesetz beraten.

Wie dieser Entwurf im Detail aussieht, ist bis heute nicht veröffentlicht geworden.

Aber:

Das Gesetz soll im Oktober 2010 verabschiedet werden und im Januar 2011 in Kraft treten!

Nachdem bereits gestern ein interner Entwurf der niedersächsischen Landesregierung vom 13.8.2009 an die Öffentlichkeit geraten war, hat die FDP-Fraktion nach den jeweiligen Fraktionsabstimmungen von CDU und FDP am heutigen Tage den aktuellen Gesetzentwurf, so wie er in den Landtag eingebracht werden soll, freigegeben.

Die hannoversche Ortsgruppe des AK Vorratsdatenspeicherung hat einen Thesenflyer zum Versammlungsrecht in Niedersachsen veröffentlicht, der Anregungen und Forderungen zur Gestaltung eines modernen Versammlungsgesetzes enthält.

Im Rahmen einer Informationskampagne “Briefe an den Landtag - für alle!” haben die Hannoveraner alle 153 Abgeordneten des niedersächsischen Landtags angeschrieben und ihnen den Flyer ausgehändigt.

Begleitet wurde die Aktion vom 7.12.2009 mit einer Pressemitteilung.

In Bayern begann Anfang 2008 die Diskussion um das neue Landesgesetz zum Versammlungsrecht. Und so ist es dann auch im Laufe des Jahres bundesweit zu trauriger Berühmtheit gelangt und verabschiedet worden.
Und spätestens seit dem Herbst 2008, wo die niedersächsische Landtagsfraktion der Bündnis90-Grünen einen eigenen Entwurf für ein niedersächsisches Versammlungsgesetz vorgelegt haben, und dann zum Jahreswechsel interne Vorentwurf der niedersächsischen CDU-FDP-Regierung ans Licht der Öffentlichkeit gespült worden ist stellt sich hier die Frage wann genau mit einem entsprechenden Gesetzesentwurf zu rechnen ist. Und natürlich: Wie er gestaltet sein wird.

Immer wieder wurde ein solcher Entwurf von Herrn Schünemann in Aussicht gestellt - uns gegenüber zuletzt beim Tag des offenen Landtags im Februar 2009, nachdem in Bayern bereits die als schallende Ohrfeige zu wertende Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe zum bayrischen Gesetz gefallen war.

Doch seitdem ist der interessierten Öffentlichkeit nichts Neues zum Thema verlautbart worden.

Am 20. November habe ich deshalb im Büro von Herrn Schünemann angerufen und wurde über Herrn Klauke aus dem Innenministerium an Herrn Stefan Wittkop weiterverwiesen, einem aus Göttingen stammenden Juristen, der für die CDU-FDP-Koalition als Rechtsreferent für die Gestaltung des neuen Gesetzes mitverantwortlich zeichnet.

Und Herr Wittkop hat mir telefonisch dann freundlicherweise die Information gegeben, dass sich der Entwurf des Niedersächsischen Versammlungsgesetzes in der Endabstimmungsphase in der Koalition befände.

Nachgefragt, wann genau mit dem Entwurf in der Öffentlichkeit zu rechnen sei meinte er dann, “dass es im Dezember wohl nichts mehr werden würde, wahrscheinlich dann aber im Januar 2010″.

Sowohl Herr Klauke als auch Herr Wittkop haben ausdrücklich betont, dass natürlich alle bisherigen Entscheidungen des BVerfG einfließen werden und dass der Entwurf gegenüber dem bayrischen Gesetz wesentlich “weniger scharf” ausfallen würde…

Wir sind gespannt auf den neuen Entwurf. Und wir hoffen, dass sich die Informationspolitik der Landesregierung spätestens mit der Veröffentlichung des Gesetzestextes ändern wird und sie von ihrer bisherigen Linie der amtlichen Zugeknöpftheit abweichen wird.

“Als demokratisch kann ein Staat nur dann bezeichnet werden, wenn er einen möglichst großen Teil seiner Bürger an der politischen Willensbildung beteiligt und dem Prinzip nach jedem Bürger die Chance bietet, sich in diese Willensbildung einzuschalten.” (Wolfgang Abendroth)

Im Zusammenhang mit den Protesten um den NATO-Gipfel Anfang April 2009 werden den teilnehmenden Demonstranten besondere Auflagen gemacht.

Hierzu einige Auszüge aus zwei taz-Berichten von heute und gestern:

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“Rech [Innenminster von Baden-Württemberg] wiederholte seine Einschätzung, es werden bis zu 3000 ‘gewaltbereite Linksextremisten’ unter den 15000 bis 25000 Gipfelgegnern erwartet, davon 1000 aus dem Ausland. Potenzielle Störer sind in einer bundesweigen Datei erfasst, die Polizei nennt dies ‘personenscharfe Erkenntnisse.’”

(…)

So müssten Demonstranten mindestens 1,5 Meter Abstand von Polizisten halten, dürften nicht laufen oder sprinten und auch Kapuzenpullis oder Halstücher seien verboten.

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taz: Haben Sie Verständnis für die Camp-Organisatoren, die argumentieren, friedlich Demonstrierende empfinden massive Polizeipräsenz als Stress und brauchen deshalb Raum, wo sie sich erholen können?

Heribert Rech: Friedliche Demonstranten haben beim Anblick der Polizei keinen Stress. Mit Leuten, die behaupten, von der Polizei gehe Gewalt aus oder allein das Vorhandensein von Polizei sei Gewalt, würde ich gerne mal über ihr Verständnis von Rechtsstaat duskutieren. Die Polizei gewährleistet überhaupt erst, dass demonstriert werden kann.

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Dass auf Gewalt häufig nicht nur mit Verteidigung, sondern auch mit Gegengewalt reagiert wird, dürfte unstrittig sein. Das gilt für Demonstranten in gleicher Weise wie für Polizisten.

Solche Eskalationen bringen niemandem wirklich etwas und tragen zum Thema einer Demonstration inhaltlich oder konstruktiv rein gar nichts bei.

Und mögen die hier gesetzten Auflagen auch zumindest zweifelhaft sein, so ist doch die Einstellung des baden-württembergischen Innenministers, dass die Polizei Grundvoraussetzung für Demonstrationsfreiheit sei, dem Wesen dieses Grundrechts auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit doch (gelinde ausgedrückt) sehr fremd.

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Links:

“Kapuzenpullis und Halstücher verboten”, taz 31.3.2009
http://www.taz.de/1/politik/europa/artikel/1/kapuzenpullis-und-halstuecher-verboten/

“Der Gipfel muss friedlich verlaufen” - Interview mit dem Innenminister Baden-Württembergs Heribert Rech, taz 1.4.2009
http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/%5Cder-gipfel-muss-friedlich-verlaufen%5C/

In Bayern ist es schon soweit, Baden-Württemberg und Niedersachsen sollen folgen. Seit der Bund das Versammlungsgesetz zur Ländersache erklärt hat, werden quer durch die Republik die Freiheitsrechte der Bürger eingeschränkt. ‘Zum Schutz der Inneren Sicherheit’ oder ‘um Nazikundgebungen verhindern zu können’ lauten die vollmundigen Beteuerungen der Minister allerorten. Ein Fall in Bayern, der noch nach dem alten Versammlungsgesetz verhandelt wurde, zeigt in welche Richtung es geht.

Die niedersächsische Landesregierung will das Versammlungsrecht verschärfen. Es gibt bereits erste Entwürfe, nach denen Demonstrationen, Streiks und politische Veranstaltungen deutlich erschwert werden sollen.
Um diesen Eingriff in unsere Grundrechte zu verhindern, hat sich nun ein Bündnis aus verschiedenen Teilen der Gesellschaft gebildet.


Seit 2006 dürfen die Bundesländer eigene Versammlungsgesetze machen. Von diesem Recht machte Bayern im letzten Jahr als erstes Land Gebrauch, und auch wenn gegen dieses Gesetz noch mehrere Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht laufen, will nun Niedersachsen nach ziehen.
Auf der Anti-Repressions-Tagung in Osnabrück haben sich darauf hin die Delegierten von Gewerkschaften, Parteien und basisdemokratischen Organisationen getroffen, um ein Bündnis gegen dieses Gesetz zu gründen.


Mit seiner Entscheidung vom 27.02.09 hat das Bundesverfassungsgericht einem Eilantrag gegen das Bayrische Versammlungsgesetz teilweise Recht gegeben und die zentralen Verschärfungen für rechtswidrig erklärt. „ Es wäre ein Zeichen von Ignoranz, wenn in Niedersachsen ein solcher Vorstoß unternommen würde, während Karlsruhe der bayrischen Version der Versammlungsgesetzes Verfassungswidrigkeit attestiert“, so Sven Schwabe, Sprecher des Bündnisses.


Obwohl der Gesetzgebungsprozess derzeit ins Stocken geraten zu sein scheint, sieht das Bündnis keinen Grund die Hände in den Schoß zu legen. „Es ist nur eine Frage der Zeit, bis die Landesregierung den Gesetzentwurf in den Landtag einbringen wird. Wir haben uns frühzeitig vernetzt, um das geplante Gesetz schon in seiner Entstehungsphase zu kritisieren und durch breiten öffentlichen Protest verhindern zu können“ macht Schwabe die Absichten des Bündnisses deutlich. Er kritisiert außerdem, dass Versammlungen nach dem neuen Gesetz noch stärker vom Wohlwollen der Polizei abhängig seien und das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit damit praktisch unterlaufen würde.

Infos: http://versammlung.diegedankensindfrei.org/

Bundesverfassungsgericht gibt der Verfassungsbeschwerde teilweise Recht

Gegen das seit dem 1.10.08 in Bayern geltende Versammlungsgesetz, das als Vorlage für das geplante niedersächsische Versammlungsgesetz dient, wurde von Gewerkschaften, Parteien und anderen Gruppen eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht. Am Freitag, 27.02.09 hat das BVG dem Eilantrag der Beschwerdeführer, der sich annähernd gegen das gesamte Gesetz richtet, teilweise Recht gegeben.



Nachdem die bayrische Landesregierung Mitte 2008 gegen einen breiten gesellschaftlichen
Widerstand eine Verschärfung des Versammlungsgesetzes vorgenommen hat, erteilen die
Richter in Karlsruhe diesem Vorhaben eine deutliche Absage. Neben den Bußgeldvor-
schriften und der „Kooperationspflicht“ setzt das Bundesverfassungsgericht auch das
sogenannte Militanzverbot einstweilen außer Kraft. Das verdachtsunabhängige Auf-
zeichnen von Versammlungen wird ebenso moniert wie auch die Speicherung der Daten
in alle Ewigkeit. „Eine solche anlasslose Datenbevorratung, die allein an die  Wahr-
nehmung der Versammlungsfreiheit und damit an das Gebrauchmachen von einem für
die demokratische Meinungsbildung elementaren Grundrecht anknüpft, führt zu durch-
greifenden Nachteilen“, heißt es in der Begründung dazu.

Die Verfassungsbeschwerde kritisierte den „versammlungsfeindlichen Charakter des Gesetzes als Ganzes sowie seiner Regelungen im Einzelnen. Die Vorschriften führten zu bürokratischer Gängelei und Kontrolle der Bürger, die von der Wahrnehmung der Versammlungsfreiheit abschreckten.

Durch dieses Urteil zeigt das BVG auch allen Bestrebungen der niedersächsischen CDU-FDP-Landesregierung die Rote Karte, ein entsprechendes Gesetz in Niedersachsen auf den Weg zu bringen.

Das Bündnis gegen das geplante niedersächsische Versammlungsgesetz warnt vor voreiliger Euphorie. Obwohl sich das BVG in den letzten Jahren eindeutig gegen die weitere Beschneidung der Grundrechte ausgesprochen hat, werden die Politiker nicht müde, immer neue Vorstöße zu wagen. Nur ein breiter gesellschaftlicher Widerstand kann auf Dauer eine Versammlungsfreiheit erkämpfen, die ihren Namen auch verdient.

Gegen die Verschärfung der Versammlungsgesetze in Bayern, Niedersachsen und anderswo!

Gegen Überwachungswahn und Polizeistaat!

Für freie Versammlungen!

Pressemitteilung des BVG

Eintrag auf PanoptikOS.de

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