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Im Zusammenhang mit den Protesten um den NATO-Gipfel Anfang April 2009 werden den teilnehmenden Demonstranten besondere Auflagen gemacht.

Hierzu einige Auszüge aus zwei taz-Berichten von heute und gestern:

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“Rech [Innenminster von Baden-Württemberg] wiederholte seine Einschätzung, es werden bis zu 3000 ‘gewaltbereite Linksextremisten’ unter den 15000 bis 25000 Gipfelgegnern erwartet, davon 1000 aus dem Ausland. Potenzielle Störer sind in einer bundesweigen Datei erfasst, die Polizei nennt dies ‘personenscharfe Erkenntnisse.’”

(…)

So müssten Demonstranten mindestens 1,5 Meter Abstand von Polizisten halten, dürften nicht laufen oder sprinten und auch Kapuzenpullis oder Halstücher seien verboten.

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taz: Haben Sie Verständnis für die Camp-Organisatoren, die argumentieren, friedlich Demonstrierende empfinden massive Polizeipräsenz als Stress und brauchen deshalb Raum, wo sie sich erholen können?

Heribert Rech: Friedliche Demonstranten haben beim Anblick der Polizei keinen Stress. Mit Leuten, die behaupten, von der Polizei gehe Gewalt aus oder allein das Vorhandensein von Polizei sei Gewalt, würde ich gerne mal über ihr Verständnis von Rechtsstaat duskutieren. Die Polizei gewährleistet überhaupt erst, dass demonstriert werden kann.

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Dass auf Gewalt häufig nicht nur mit Verteidigung, sondern auch mit Gegengewalt reagiert wird, dürfte unstrittig sein. Das gilt für Demonstranten in gleicher Weise wie für Polizisten.

Solche Eskalationen bringen niemandem wirklich etwas und tragen zum Thema einer Demonstration inhaltlich oder konstruktiv rein gar nichts bei.

Und mögen die hier gesetzten Auflagen auch zumindest zweifelhaft sein, so ist doch die Einstellung des baden-württembergischen Innenministers, dass die Polizei Grundvoraussetzung für Demonstrationsfreiheit sei, dem Wesen dieses Grundrechts auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit doch (gelinde ausgedrückt) sehr fremd.

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Links:

“Kapuzenpullis und Halstücher verboten”, taz 31.3.2009
http://www.taz.de/1/politik/europa/artikel/1/kapuzenpullis-und-halstuecher-verboten/

“Der Gipfel muss friedlich verlaufen” - Interview mit dem Innenminister Baden-Württembergs Heribert Rech, taz 1.4.2009
http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/%5Cder-gipfel-muss-friedlich-verlaufen%5C/

In Bayern ist es schon soweit, Baden-Württemberg und Niedersachsen sollen folgen. Seit der Bund das Versammlungsgesetz zur Ländersache erklärt hat, werden quer durch die Republik die Freiheitsrechte der Bürger eingeschränkt. ‘Zum Schutz der Inneren Sicherheit’ oder ‘um Nazikundgebungen verhindern zu können’ lauten die vollmundigen Beteuerungen der Minister allerorten. Ein Fall in Bayern, der noch nach dem alten Versammlungsgesetz verhandelt wurde, zeigt in welche Richtung es geht.

Die niedersächsische Landesregierung will das Versammlungsrecht verschärfen. Es gibt bereits erste Entwürfe, nach denen Demonstrationen, Streiks und politische Veranstaltungen deutlich erschwert werden sollen.
Um diesen Eingriff in unsere Grundrechte zu verhindern, hat sich nun ein Bündnis aus verschiedenen Teilen der Gesellschaft gebildet.


Seit 2006 dürfen die Bundesländer eigene Versammlungsgesetze machen. Von diesem Recht machte Bayern im letzten Jahr als erstes Land Gebrauch, und auch wenn gegen dieses Gesetz noch mehrere Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht laufen, will nun Niedersachsen nach ziehen.
Auf der Anti-Repressions-Tagung in Osnabrück haben sich darauf hin die Delegierten von Gewerkschaften, Parteien und basisdemokratischen Organisationen getroffen, um ein Bündnis gegen dieses Gesetz zu gründen.


Mit seiner Entscheidung vom 27.02.09 hat das Bundesverfassungsgericht einem Eilantrag gegen das Bayrische Versammlungsgesetz teilweise Recht gegeben und die zentralen Verschärfungen für rechtswidrig erklärt. „ Es wäre ein Zeichen von Ignoranz, wenn in Niedersachsen ein solcher Vorstoß unternommen würde, während Karlsruhe der bayrischen Version der Versammlungsgesetzes Verfassungswidrigkeit attestiert“, so Sven Schwabe, Sprecher des Bündnisses.


Obwohl der Gesetzgebungsprozess derzeit ins Stocken geraten zu sein scheint, sieht das Bündnis keinen Grund die Hände in den Schoß zu legen. „Es ist nur eine Frage der Zeit, bis die Landesregierung den Gesetzentwurf in den Landtag einbringen wird. Wir haben uns frühzeitig vernetzt, um das geplante Gesetz schon in seiner Entstehungsphase zu kritisieren und durch breiten öffentlichen Protest verhindern zu können“ macht Schwabe die Absichten des Bündnisses deutlich. Er kritisiert außerdem, dass Versammlungen nach dem neuen Gesetz noch stärker vom Wohlwollen der Polizei abhängig seien und das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit damit praktisch unterlaufen würde.

Infos: http://versammlung.diegedankensindfrei.org/

Bundesverfassungsgericht gibt der Verfassungsbeschwerde teilweise Recht

Gegen das seit dem 1.10.08 in Bayern geltende Versammlungsgesetz, das als Vorlage für das geplante niedersächsische Versammlungsgesetz dient, wurde von Gewerkschaften, Parteien und anderen Gruppen eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht. Am Freitag, 27.02.09 hat das BVG dem Eilantrag der Beschwerdeführer, der sich annähernd gegen das gesamte Gesetz richtet, teilweise Recht gegeben.



Nachdem die bayrische Landesregierung Mitte 2008 gegen einen breiten gesellschaftlichen
Widerstand eine Verschärfung des Versammlungsgesetzes vorgenommen hat, erteilen die
Richter in Karlsruhe diesem Vorhaben eine deutliche Absage. Neben den Bußgeldvor-
schriften und der „Kooperationspflicht“ setzt das Bundesverfassungsgericht auch das
sogenannte Militanzverbot einstweilen außer Kraft. Das verdachtsunabhängige Auf-
zeichnen von Versammlungen wird ebenso moniert wie auch die Speicherung der Daten
in alle Ewigkeit. „Eine solche anlasslose Datenbevorratung, die allein an die  Wahr-
nehmung der Versammlungsfreiheit und damit an das Gebrauchmachen von einem für
die demokratische Meinungsbildung elementaren Grundrecht anknüpft, führt zu durch-
greifenden Nachteilen“, heißt es in der Begründung dazu.

Die Verfassungsbeschwerde kritisierte den „versammlungsfeindlichen Charakter des Gesetzes als Ganzes sowie seiner Regelungen im Einzelnen. Die Vorschriften führten zu bürokratischer Gängelei und Kontrolle der Bürger, die von der Wahrnehmung der Versammlungsfreiheit abschreckten.

Durch dieses Urteil zeigt das BVG auch allen Bestrebungen der niedersächsischen CDU-FDP-Landesregierung die Rote Karte, ein entsprechendes Gesetz in Niedersachsen auf den Weg zu bringen.

Das Bündnis gegen das geplante niedersächsische Versammlungsgesetz warnt vor voreiliger Euphorie. Obwohl sich das BVG in den letzten Jahren eindeutig gegen die weitere Beschneidung der Grundrechte ausgesprochen hat, werden die Politiker nicht müde, immer neue Vorstöße zu wagen. Nur ein breiter gesellschaftlicher Widerstand kann auf Dauer eine Versammlungsfreiheit erkämpfen, die ihren Namen auch verdient.

Gegen die Verschärfung der Versammlungsgesetze in Bayern, Niedersachsen und anderswo!

Gegen Überwachungswahn und Polizeistaat!

Für freie Versammlungen!

Pressemitteilung des BVG

Eintrag auf PanoptikOS.de

weitere Stellungnahmen unter Pressespiegel

17.02.2009

Bündnistreffen

Nachdem sich am 25.1. in Osnabrück das Bündnis gegen das neue Niedersächsische Versammlungsgesetz gegründet hat, gibt es nun ein weiteres Bündnistreffen zu dem wir Euch und alle Interessierten einladen wollen:

Sa 28.3.2009 # 12 Uhr # Hannover # UJZ Korn

10.01.2009

1. Bündnistreffen

Ein erstes Bündnistreffen wird im Rahmen der Anti-Repressions-Tage in Osanbrück stattfinden:

Samstag, 24.01.2009 - 16:30 Uhr - Osnabrück: Liebigstraße 29

im selbstverwalteten Zentrum: SubstAnZ

PanoptikOS wird eine Einführung zum Gesetz geben und anschließend soll über Ausrichtung und Vorgehen des Bündnisses diskutiert und entschieden werden.

Einen Einladungsflyer gibt’s hier.

1.01.2009

Versammlungsgesetz

Wünschen Euch allen ein frohes Neues und stellen als Vorgeschmack auf das Jahr 2009 den Referentenentwurf des Neuen Niedersächsischen Versammlungsgesetzes online.

Am 26. Januar findet eine bundesweite Demonstration gegen Studiengebühren und für freie Bildung in Freiburg im Breisgau statt.

Anlass ist der vierte Jahrestag des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes, das damals den Ländern die Einführung von Studiengebühren erlaubte.

Zudem soll gegen das neue restriktive Baden-Württembergische Versammlungsgesetz demonstrieren werden.

http://www.gebuehrenfreiburg.de/termin/show/id/39

27.12.2008

1. Bündnistreffen

Im Januar 2009 soll der erste Gesetzesentwurf für das neue niedersächsische Versammlungsgesetz im Landtag eingebracht werden. Der wohl letzte mögliche Termin wäre der 21.01.2009, also wenn der Ausschuss für Inneres, Sport und Integration das letzte Mal in diesem Monat die Plenarsitzung inhaltlich füllen darf.

Um keine Zeit zu verlieren, werden wir das erste Bündnis- bzw. Vernetzungstreffen auf der Anti-Repressionstagung in Osnabrück am Samstag, 24.01. veranstalten, um den Widerstand dagegen zu organisieren.

1. Vernetzungstreffen gegen das niedersächsische Versammlungsgesetz:

Samstag, 24.01.09, Anti-Repressionstagung Osnabrück

Das Versammlungsrecht regelt unter anderem das Zusammenspiel von Protestierenden und Polizisten auf Demonstrationen. Es ist ein Grundrecht. Seit einigen Monaten wird allerdings diskutiert, das Versammlungsgesetz zu verschärfen. In Niedersachsen haben die Grünen einen “versammlungsfreundlicheren” Gesetzesentwurf in den Landtag eingebracht. Im Studio diskutieren darüber Polizeioberrat Dieter Riekmann von der Polizeiinspektion Göttingen, der Fraktionsvorsitzende der niedersächsischen Grünen, Stefan Wenzel, und der auf Versammlungsrecht spezialisierte Rechtsanwalt Sven Adam.

zu finden ist der Radiobeitrag beim Stadtradio Göttingen

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